Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für den Torveno Monitoring-Service im Geschäftskundenbereich.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Torveno-Dienstleistungen zwischen Nicolas Graf / Torveno («Torveno») und dem jeweiligen Geschäftskunden («Kunde»), soweit im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem ausdrücklich als verbindlich bezeichneten elektronischen Abschlussprozess nichts Abweichendes vereinbart wird.
2. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
Die öffentliche Website dient der Information und der Geschäftsanbahnung. Eine Anfrage über einen E-Mail-Link stellt noch keine verbindliche Bestellung dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder einen ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten elektronischen Abschlussprozess zustande.
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuelles Angebot oder Auftragsbestätigung, gegebenenfalls Vereinbarung über Auftragsbearbeitung, Leistungsbeschreibung, diese AGB.
Bestätigungen und Erklärungen, die der Kunde im geschützten Kundenportal abgibt, können vertragsrelevante Wirkungen entfalten, insbesondere bei Paketwechseln und Kündigungen, sofern der jeweilige Prozess ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.
3. Leistungsgegenstand
Torveno ist ein betreuter Monitoring-Service für autorisierte Websiteformulare und zugehörige E-Mail-Prozesse. Torveno prüft definierte Abläufe automatisiert, dokumentiert Ergebnisse und meldet bestätigte Störungen. Torveno repariert oder verändert Kundensysteme nicht automatisch.
Jedes überwachte Formular erhält einen eigenen Monitoring-Eintrag und ein individuelles Testprofil. Die Formulare können sich auf derselben Website, auf unterschiedlichen Formular-URLs oder auf mehreren Websites des Kunden befinden.
Für die Paketstufe ist die Gesamtzahl der für einen Kunden überwachten Formulare massgebend. Die Anzahl Websites oder URLs allein bestimmt die Paketstufe nicht.
4. Autorisierung durch den Kunden
Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, Torveno mit automatisierten Tests der angegebenen Websites, Formulare und Mailprozesse zu beauftragen. Der Kunde erteilt Torveno die für den vereinbarten Testablauf erforderliche technische Freigabe. Tests werden nur für ausdrücklich autorisierte Ziele eingerichtet.
5. Technische Einrichtung und 30-Tage-Einführungsphase
Vor dem regulären Monatsbetrieb erfolgt die vereinbarte technische Einrichtung. Dabei werden insbesondere Formularfelder, Erfolgsregeln, Testdaten, Mailweg und Testprofile eingerichtet und kontrolliert geprüft.
Soweit im Angebot nicht anders festgelegt, schliesst sich an die erfolgreich abgeschlossene technische Einrichtung eine 30-tägige Einführungsphase an. Die Einführungsphase wird erst gestartet, wenn die dafür vorgesehenen technischen Voraussetzungen erfüllt und die geschuldete Einrichtungsgebühr bezahlt sind.
Während der Einführungsphase wird das Monitoring bereits betrieben. Für den Start der Einführungsphase fällt keine zusätzliche Monatsbelastung an. Der reguläre monatliche Abrechnungszyklus beginnt nach Ablauf der Einführungsphase beziehungsweise nach dem im verbindlichen Zahlungsprozess ausgewiesenen Zeitpunkt.
Die einmalige Einrichtungsgebühr und die laufende Monatsgebühr sind getrennte Preisbestandteile. Abweichende Start-, Einführungs- oder Abrechnungsdaten können im individuellen Angebot vereinbart werden.
6. Standardpakete und Preise
Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten für die öffentlich angebotenen Standardpakete folgende Paketgrenzen und Standardpreise:
| Paket | Überwachte Formulare | Monatlich | Einrichtung |
|---|---|---|---|
| Essential | genau 1 Formular | CHF 249 | CHF 990 einmalig |
| Business | 2–3 Formulare | CHF 449 | CHF 1’490 einmalig |
| Agency | 4–10 Formulare inklusive | CHF 990 | CHF 2’900 einmalig |
Ab dem 11. überwachten Formular gilt das Agency-Paket zuzüglich CHF 99 pro Monat für jedes weitere Formular. Zusatzformulare dürfen nicht dazu verwendet werden, die für die jeweilige Formularanzahl erforderliche nächsthöhere Paketstufe zu umgehen. Insbesondere ist Business mit vier oder mehr Formularen nicht zulässig.
Der technische Einrichtungs- oder Anpassungsaufwand für später neu hinzukommende Formulare kann zusätzlich nach Aufwand verrechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wird.
7. Zahlung und Abrechnung
Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im verbindlichen Zahlungsprozess ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken (CHF). Individuelle Leistungen oder Abweichungen von den Standardpaketen können separat vereinbart werden.
Die Einrichtungsgebühr ist vor dem Start der 30-tägigen Einführungsphase zu bezahlen, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Wiederkehrende Gebühren werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum belastet oder in Rechnung gestellt.
Für automatisierte Zahlungen und Abonnementverwaltung kann Stripe eingesetzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, ein gültiges Zahlungsmittel und korrekte Rechnungsdaten zu hinterlegen. Kann eine fällige Zahlung nicht verarbeitet werden, darf Torveno angemessene Zahlungs- und Mahnprozesse anwenden sowie Leistungen im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten einschränken oder aussetzen.
8. Paketwechsel
8.1 Upgrade
Verfügbare Upgrades können im Kundenportal geprüft und über den dort vorgesehenen verbindlichen Zahlungsprozess ausgelöst werden. Die standardmässig vorgesehenen Upgradegebühren betragen CHF 500 einmalig für Essential → Business und CHF 1’410 einmalig für Business → Agency.
Ein Upgrade wird nach erfolgreicher Bestätigung und Zahlung der Upgradegebühr technisch wirksam. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Leistungen und die monatliche Standardgebühr des Zielpakets. Für die laufende Abrechnungsperiode erfolgt keine anteilige Verrechnung oder Gutschrift aufgrund des Paketwechsels, soweit im Abschlussprozess nichts Abweichendes ausgewiesen wird.
8.2 Downgrade
Ein verfügbares Downgrade kann im Kundenportal zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode vorgemerkt werden. Bis zum angezeigten Wirksamkeitsdatum bleiben das bisherige Paket, dessen Leistungsumfang und der bisherige Monatspreis bestehen. Eine rückwirkende Preisreduktion oder anteilige Gutschrift für die laufende Abrechnungsperiode erfolgt nicht.
Ein Downgrade ist nur möglich, wenn die Anzahl der beim Wirksamwerden überwachten Formulare in die Zielpaketstufe passt. Ein vorgemerkter Downgrade kann bis zu seinem Wirksamwerden über den dafür vorgesehenen Prozess widerrufen werden.
8.3 Gleichzeitige Vertragsaktionen
Widersprüchliche Vertragsaktionen werden nicht gleichzeitig verarbeitet. Ist bereits ein Downgrade vorgemerkt, muss dieser vor einem Upgrade oder einer Kündigung zuerst widerrufen werden. Während eines noch nicht abgeschlossenen Upgradeprozesses kann kein neuer Downgrade vorgemerkt werden. Massgebend ist der im Kundenportal angezeigte und technisch bestätigte Vertragsstatus.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Torveno die für Einrichtung und Betrieb notwendigen Informationen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Formular-URLs, freigegebene Testdaten, erwartete Erfolgsregeln, erforderliche technische Änderungen oder Kennzeichnungen und relevante Änderungen an Website, Formularsystem, Anti-Bot-Mechanismen oder Mailprozess.
Ändert der Kunde einen überwachten Prozess, muss Torveno informiert werden, wenn die Änderung Einfluss auf das Testprofil haben kann. Zusätzlicher Einrichtungs- oder Anpassungsaufwand kann separat verrechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wird.
Verringert oder erhöht sich die Anzahl zu überwachender Formulare, kann dies einen Paketwechsel erforderlich machen. Die verbindliche Paketstufe richtet sich nach den in Ziffer 6 genannten Formulargrenzen beziehungsweise nach einer individuell vereinbarten Sonderregelung.
10. Monitoring und Grenzen der Leistung
Torveno überwacht nach den vereinbarten Intervallen. Ein Monitoring-System kann technische Störungen reduzieren und schneller sichtbar machen, aber keine lückenlose oder verzögerungsfreie Fehlererkennung garantieren. Testläufe können insbesondere durch Wartung, Netzwerkprobleme, Captchas, Rate-Limits, Drittanbieter, Browseränderungen oder Änderungen an der Kundenwebsite beeinflusst werden.
Eine erfolgreiche Torveno-Prüfung bedeutet, dass der definierte Testablauf im jeweiligen Prüfzeitpunkt erfolgreich war. Sie ist keine Garantie dafür, dass sämtliche realen Nutzeranfragen ausserhalb des Testablaufs jederzeit fehlerfrei verarbeitet werden.
Der Abschluss des technischen Onboardings ist vom späteren Monitoringstatus zu unterscheiden. Eine nach dem Onboarding auftretende Störung ändert den historischen Abschluss des Onboardings nicht, sondern wird als aktuelle Monitoring-Störung behandelt.
11. Störungsmeldungen
Fehler werden nach der Torveno-Testlogik dokumentiert und – je nach Testart – automatisch wiederholt, bevor eine bestätigte Störung gemeldet wird. Bei länger andauernden Störungen können Zwischenmeldungen erfolgen. Nach erfolgreicher Wiederherstellung kann eine Entwarnung versendet werden. Der Kunde bleibt für die technische Behebung der eigenen Website, Formulare, Mailserver und angebundenen Systeme verantwortlich.
12. Kundenportal
Torveno stellt dem Kunden während des aktiven Vertragsverhältnisses einen geschützten Zugang zum Kundenportal bereit. Dort können insbesondere Monitoring-Status, aktuelle und historische Tests, Screenshots, Profildaten, überwachte Websites und Formulare, Vertrags- und Abrechnungsdaten sowie verfügbare Funktionen für Upgrade, Downgrade und Kündigung bereitgestellt werden.
Wartungsarbeiten und technische Unterbrechungen des Kundenportals bleiben vorbehalten. Vertragsrelevante Aktionen werden nur wirksam, wenn die jeweilige Aktion im vorgesehenen Prozess bestätigt und technisch verarbeitet wurde.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Das Abonnement läuft – sofern im individuellen Angebot keine andere Mindestdauer vereinbart ist – jeweils für die im Kundenportal oder Zahlungsprozess ausgewiesene Abrechnungsperiode weiter.
Der Kunde kann das Abonnement über den dafür vorgesehenen Prozess im Kundenportal zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bis zum angezeigten Vertragsende bleiben Monitoring und Kundenportal grundsätzlich aktiv. Danach werden Monitoring und Zugang zum Kundenportal automatisch deaktiviert.
Ist bereits ein Downgrade vorgemerkt, muss dieser vor einer Kündigung zuerst widerrufen werden. Bei über Stripe verwalteten Abonnements wird eine Kündigung in Torveno als vorgemerkt behandelt, sobald die Kündigung zum Periodenende technisch bestätigt wurde.
14. Daten nach Vertragsende
Die Deaktivierung des Kundenportals führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung sämtlicher Daten. Vertrags-, Rechnungs- und Nachweisdaten können entsprechend gesetzlichen Pflichten und berechtigten Dokumentationsinteressen weiter gespeichert werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der Vereinbarung über Auftragsbearbeitung.
15. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Torveno bearbeitet Personendaten gemäss der veröffentlichten Datenschutzerklärung. Soweit Torveno im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, kann die Vereinbarung über Auftragsbearbeitung Bestandteil des Vertrags werden.
16. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische, geschäftliche und vertragliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
17. Haftung
Die Haftung richtet sich nach dem zwingenden Schweizer Recht. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Torveno nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder reine Folgeschäden, die allein daraus entstehen, dass eine Störung nicht oder nicht sofort erkannt wurde. Torveno haftet insbesondere nicht für Fehler oder Ausfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder unabhängiger Drittanbieter liegen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist. Insbesondere wird die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nicht im Voraus ausgeschlossen.
18. Änderungen der Leistungen und AGB
Torveno kann technische Details des Dienstes weiterentwickeln, sofern der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen an Preisen oder Vertragsbedingungen werden bestehenden Kunden angemessen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen bleiben vorbehalten.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind – soweit gesetzlich zulässig – die Gerichte am Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Anbieters zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: 11.08.2026